Online-Petition «Für eine Gebets- und Gedenkzeit»

21’853 Unterschriften für die Online-Petition «Für eine Gebets- und Gedenkzeit»

Das Signal ist eindeutig: Die innert bloss zwei Wochen von gegen 22’000 Personen unterzeichnete Forderung nach einer staatlich verkündeten Gebets- und Gedenkzeit am 9. April ist in der Schweizer Bevölkerung auf überragendes Echo gestossen. Das ursprüngliche Sammelziel von mindestens 10’000 Unterschriften wurde bereits nach 48 Stunden erreicht. Es wäre ein starkes Zeichen gewesen, ein überkonfessionelles Bekenntnis zum Glauben auszusprechen, das uns allen in dieser schweren Krisenzeit Hoffnung, Mut und Stärke schenken möge.

Die gesammelten Unterschriften wurden der Bundeskanzlei am 6. April per Einschreiben auf dem Postweg zugestellt. Bereits eine Woche zuvor wurden sowohl die Bundeskanzlei als auch die Staatskanzleien der Kantone über die bevorstehende Einreichung informiert. Dies ermöglichte den Adressaten der Petition, im Rahmen der ordentlichen Entscheidungswege rechtzeitig über die Ausrufung einer Gebets- und Gedenkzeit am 9. April zu beraten. Um Klarheit zu schaffen und die Bevölkerung auch gebührend mobilisieren zu können, bitten wir den Bundesrat nun um eine rasche Kommunikation, wie er sich zur Petition «Für eine Gebets- und Gedenkzeit» positioniert.

Die an den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie an die Regierungen der Schweizer Kantone gerichtete Petition fordert im Wortlaut:

«Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in dieser Krise zu stärken, bitten wir Landesregierung und Kantonsregierungen mit dieser Petition, am 9. April 2020 – einen Tag vor Karfreitag – eine staatlich verkündete Zeit der Besinnung und des Gebets festzulegen.»

Administrativer Hinweis:

Die Unterschriftensammlung wurde über ein System angeboten, mit dem die Echtheit der von den Unterzeichnern hinterlegten Mailadressen zuerst bestätigt werden musste, bevor die Unterschrift auch gezählt wird. So können wir sicherstellen, dass alle erhaltenen Unterschriften auch realen Personen entsprechen.