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Petition «Zurück zum gesunden Menschenverstand!»

Petition an die Eidgenössischen Räte (National- und Ständerat):

Wir fordern:

das Gesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags auf den schnellstmöglichen Termin aufzuheben;
den biologischen Geschlechtsbegriff im Zivilstandswesen wieder verbindlich zu verankern;
dafür zu sorgen, dass ideologisch motivierte Experimente nicht länger in Gesetzesform über die Sicherheit, den Schutz und das Vertrauen der Bevölkerung gestellt werden

%%ihre Unterschrift%%



Wichtig: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, sowie Auslandschweizer dürfen diese Petition unterschreiben.

Anzahl gesammelte Unterschriften: 8895

Unterschriften-Sammelziel: 20000

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, sowie Auslandschweizer dürfen diese Petition unterschreiben.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass der Staat wieder Vernunft statt Ideologie walten lassen muss, dann unterschreiben Sie diese Petition. Für den Schutz von Frauen. Für Rechtssicherheit. Für den gesunden Menschenverstand.

Petition: Zurück zum gesunden Menschenverstand! Schluss mit dem «Gender-Selbstbestimmungsgesetz» – Frauenrechte schützen!

Wir fordern deshalb Bundesrat und Parlament auf,

  • das Gesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags auf den schnellstmöglichen Termin aufzuheben;

  • den biologischen Geschlechtsbegriff im Zivilstandswesen wieder verbindlich zu verankern;

  • dafür zu sorgen, dass ideologisch motivierte Experimente nicht länger in Gesetzesform über die Sicherheit, den Schutz und das Vertrauen der Bevölkerung gestellt werden.

Diese Petition richtet sich an alle Menschen, die finden, dass der Vorfall im Marzilibad kein Einzelfall, sondern ein Warnsignal für eine gesellschaftliche (Fehl-)Entwicklung ist, die längst zu weit gegangen ist!

Darum geht es

Seit dem 1. Januar 2022 kann in der Schweiz jede Person ab 16 Jahren ihr amtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Zivilstandsamt ändern – ohne medizinische Abklärung, ohne psychologisches Gutachten und ohne objektive Voraussetzungen. Eine Gebühr von 75 Franken genügt.

Was als angeblicher Fortschritt verkauft wurde, entwickelt sich zunehmend zu einem gesellschaftlichen Irrweg.

Der jüngste Vorfall im Berner Marzilibad, als sich eine sog. «Transfrau» als biologischer Mann im FFK-Bereich des Frauenabteils aufhielt, hat vielen Menschen die Augen geöffnet. Frauen fühlten sich in ihrem geschützten Bereich unwohl und belästigt. Besonders stossend war dabei nicht nur der Vorfall selbst, sondern auch das Verhalten der betreffenden Person, die sich weder ausweisen noch den Anweisungen der Badverantwortlichen und der Polizei Folge leisten wollte.

Unabhängig davon, wie der Einzelfall juristisch beurteilt wird, zeigt er die grundsätzliche Problematik eines Gesetzes, das allein auf einer subjektiven Selbsterklärung basiert. Wenn das biologische Geschlecht für den Staat praktisch bedeutungslos wird, geraten Schutzräume, Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Ordnung unter Druck.

Frauen und Mädchen haben Anspruch auf sichere und geschützte Räume. Gesetze müssen sich an der Realität orientieren und dürfen nicht einer Ideologie folgen, welche biologische Tatsachen relativiert.

Video anschauen und verbreiten!